K59 Die Medienkampagne der "Weltwoche" 2007/2008 gegen die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen und Monika Stocker

5. Mai 2012

Im Kommentar K7 vom 22. Januar 2011 war die Medienkampagne der "Weltwoche" gegen die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen und Monika Stocker schon einmal Thema. Es ging damals primär um den Hinweis darauf, dass bei der damals erfolgten Weitergabe von Sozialhilfedossiers an die "Weltwoche" nicht von Whistleblowing, sondern von einer SVP-konformen Medienkampagne gesprochen werden müsste. Hier nun soll die Medienkampagne der "Weltwoche" grundsätzlich beleuchtet werden. Dabei werden einzelne Passagen aus dem damaligen Kommentar übernommen.

1. Die Medienkampagne der "Weltwoche"

Die "Weltwoche", die der Schweizerischen Volkspartei (SVP) nahestehende Wochenzeitschrift, lancierte ab Anfang 2007 unter Federführung des Journalisten Alex Baur eine Medienkampagne gegen das Zürcher Sozialdepartement betreffend den Vorwurf, systematisch den so bezeichneten "Sozialhilfemissbrauch" oder "Sozialmissbrauch" zu begünstigen. Die damalige Vorsteherin des Sozialdepartements, Monika Stocker, wurde als verantwortlich für diese Begünstigung erklärt und - parallel zu den verunglimpften Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleistungen - zur Zielscheibe der Kampagne gemacht. Nach rund einem Jahr und zahlreichen Artikeln war das Ziel der Kampagne erreicht. Monika Stocker trat zurück und - gravierender - im Sozialdepartement wurde das Regime gegenüber Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleisteungen nochmals massiv verschärft. Der Zugang zur Sozialhilfe wurde beschränkt, die Kontrolle der laufenden Fälle verschärft, Sozialdetektive eingeführt, der Zwang zur Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen ausgeweitet. Dadurch wurde das schon so sehr schwierige Leben der Betroffenen nochmals erschwert und eine zusätzliche Zahl von Armutsbetroffenen, die an sich eine Unterstützung nötig und auch das Recht darauf hätten, getrauten sich nicht mehr aufs Sozialamt. Die Zahl der versteckt in Armut Lebenden dürfte infolge der ganzen "Missbrauchs"-Kampagne, die schweizweite Ausstrahlung hatte, nochmals massiv angestiegen sein.

Die Kampagne der "Weltwoche" dauerte ziemlich genau ein Jahr von Mitte Februar 2007 bis Anfang März 2008. Sie wurde in insgesamt 19 Nummern der Zeitschrift geführt. Monika Stocker wurde 11 Mal abgebildet, was einem Rekordwert gleichkommen dürfte. Dasselbe Bild eines brennenden BMWs wurde 5 Mal abgebildet.

2. Der hinter der Medienkampagne steckende sozialpsychologische Mechanismus der "falschen Projektion"

Die Kampagne der "Weltwoche" ist von einem sozialpsychologischen Mechanismus motiviert, der von der kritischen Theorie im Zusammenhang mit dem Antisemitismus als "falsche Projektion" bezeichnet wird (Horkheimer/Adorno). Basis des Mechanismus ist die zumeist in der Kindheit eingebläute unkritische Einpassung ins gesellschaftlich Autoritäre sowie die damit einhergehende unbewusst vollzogene Verdrängung des Wunsches, frei von autoritären Sozialbezügen zu leben. Die der falschen Projektion Zuneigenden haben jegliche Hoffnung auf ein Leben, das glücklicher sein könnte als ihr momentanes, in sich begraben. Die Frage, was es hiesse, ein Leben zu führen ohne ständigen Kampf ums Geld, ohne Chefs, ohne Fixierung auf die eigenen vier Wände, ist tabuisiert. Um das Tabu aufrecht zu erhalten, bedürfen die falsch Projizierenden einer ständigen Verdrängungsleistung, die - und das ist auch mit Bezug auf die "Weltwoche"-Kampagne das Entscheidende - an der Aussenwelt projektiv bestätigt sein will. Dazu werden alle jene zur Bedrohung hochstilisiert, von denen die Kunde sich verbreitet, sie hätten die Möglichkeit des glücklicheren Lebens realisiert: SozialhilfebezügerInnen, die angeblich nichts arbeiten müssen, Asylsuchende, die sich das Land ihrer Wahl angeblich frei aussuchen können, HausbesetzerInnen, für die es angeblich keinen Vermieter und keine Hausordnung gibt, Fahrende, die angeblich keine Grenzen kennen, usw. Die Projektion ist nicht nur deswegen falsch, weil die wirkliche Ursache des bei den Projizierenden bestehenden Unbehagens gerade nicht bei jenen "Anderen" liegt - das Unbehagen dementsprechend auch dann bestünde, wenn es jene "Anderen" nicht gäbe -, sondern auch deswegen, weil von dem als Bedrohung erfahrenen Glück bei den "Anderen" nicht die Rede sein kann. Aber die falsch Projizierenden interessiert das nicht. Sie benötigen die zum Bösen hochstilisierten "Anderen", um das unbewusst verspürte Unbehagen nach aussen projizieren und an jenen "Anderen" aktiv verdrängen zu können. Sie betreiben auf dem Buckel dieser "Anderen" - um ein Wort von Sigmund Freud zu verwenden -, "Schiefheilung" an ihrer eigenen unterdrückten Identität. Und dazu werden praktisch nach Belieben immer neue gesellschaftliche Gruppierungen zu Sündenböcken erklärt. Dies ist das Kerngeschäft sowohl der heutigen SVP als auch der heutigen "Weltwoche".

Gerade jüngst - Anfang April 2012 - kamen die Roma ins Visier der "Weltwoche": Schlagzeile: "Die Roma kommen. Raubzüge in die Schweiz", womit Kriegszustände konnotiert wurden im Sinne von: "Die Hunnen kommen". Auf dem Cover war ein 4-jähriger Roma-Junge abgebildet, der mit einer Pistole (in Wahrheit Spielzeugpistole) auf den Betrachter zielt. Die TAZ machte den damals 4-Jährigen und heute 8-Jährigen im Westen des Kosovo ausfindig (siehe Artikel mit Bild: hier; der Hinweis auf den Artikel verdankt der Kommentierende dem Soziologen Stephan Truninger; herzlichen Dank!). Im Artikel der TAZ wird der Lebensalltag der Familie des Jungen beleuchtet, notabene genau das, was die falsch projizierende "Weltwoche" nie macht. Diese stellt lieber die Roma pauschal als Räuber dar.

Die Beförderung der "falschen Projektion" ist immer zu Zeiten besonders wahrscheinlich, in denen der ökonomische Druck auf die Menschen einerseits grösser wird, in denen dessen Profiteure andererseits von ihm ablenken wollen, was dann eben durch das Vorschieben von Sündenböcken versucht wird und leider allzu oft auch gelingt. Die Bedingungen dafür sind in den heutigen Zeiten des globalisierten Kapitalismus und den darin in Permanenz produzierten ökonomischen Krisen ganz besonders gegeben.

3. Die von der "Weltwoche" ignorierten verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen der Sozialhilfe

Wenn Rechtskonservative bestimmte soziale Gruppierungen pauschal denunzieren, dann schieben sie dabei die rechtlichen Grundlagen, die dem Schutz dieser Gruppierungen und gleichzeitig allen Menschen dienen (Menschenrechte, Völkerrecht usw.) oder die den Status dieser Gruppierungen als solche (etwa die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen) legitimieren (Verfassungsrecht, Sozialhilferecht, vgl. dazu nachstehend) immer zur Seite. In dementsprechender Weise wurden in der "Weltwoche" die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen der Sozialhilfe nie expliziert, ganz so, als wenn die Sozialhilfe respektive der Sozialhilfebezug sich im rechtsfreien Raum bewegen, auf Willkür beruhen würde.

Es gibt ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Existenzsicherung:

Bundesverfassung (vom 18. Dezember 1998):
Art. 12          Recht auf Hilfe in Notlagen
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Jeder der 26 Kantone der Schweiz besitzt ein eigenes Sozialhilfegesetz, mit welchem dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Existenzsicherung Nachachtung verschafft wird.

Sozialhilfegesetz (SHG) des Kantons Zürich (vom 14. Juni 1981 / Fassung gemäss G vom 19. März 2007 / In Kraft seit 1. Januar 2008 )
§ 15. 1 Die wirtschaftliche Hilfe soll das soziale Existenzminimum gewährleisten, das neben den üblichen Aufwendungen für den Lebensunterhalt auch individuelle Bedürfnisse angemessen berücksichtigt.
2 Sie hat die notwendige ärztliche oder therapeutische Behandlung und die notwendige Pflege in einem Spital, in einem Heim oder zu Hause sicherzustellen.
3 Kindern und Jugendlichen ist eine ihren Bedürfnissen angepasste Pflege und Erziehung sowie eine ihren Fähigkeiten entsprechende persönliche Förderung und Ausbildung zu ermöglichen.

Ein wichtiges Instrument der Umsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Existenzsicherung besteht in den von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) herausgegebenen "Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe", den so genannten SKOS-Richtlinien. Diese Richtlinien stellen Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der privaten Sozialhilfe dar und können von Seiten der Kantone in ihren Sozialhilfegesetzen für verbindlich erklärt werden (zu den SKOS-Richtlinien siehe hier).

Gemäss SKOS-Richtlinien (Stand 2005) umfasst das Existenzminimum die folgenden zu sichernden Grundleistungen:

Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Kap. B.2.I der SKOS-Richtlinien, Ausgabe 2005)

  • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
  • Laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Wohnung) inkl. Kehrichtgebühren
  • Kleinere Haushaltsgegenstände
  • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.B. selbst gekaufte Medikamente)
  • Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)
  • Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Post)
  • Unterhaltung und Bildung (z.B. Konzession Radio/TV, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
  • Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)
  • Persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial)
  • Auswärts eingenommene Getränke
  • Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)
Gemäss Äquivalenzskala der SKOS (Ausgabe 2005) wird für die Deckung des Grundbedarfs pro Monat ausbezahlt (Kap. B.2.2 der SKOS-Richtlinien, Ausgabe 2005):
für eine Einzelperson Fr. 760.- / für 2 Personen: Fr. 1'469.- / für drei Personen: Fr. 1'786.- / für vier Personen: Fr. 2'054.- / für fünf Personen: Fr. 2'323.- / für sechs Personen: Fr. 2'592.- / für sieben Personen: Fr. 2'861.- / für jede weitere Person + Fr. 269.-.
Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag. Es liegt in der Autonomie der unterstützten Personen, wie sie mit dem Geld konkret ihren Grundbedarf decken, das heisst, was sie wie auf welche Posten aufteilen.

Der zweite Posten des Existenzminimums stellen die Wohnkosten dar: "Anzurechnen ist der Wohnungsmietzins (bei Wohneigentum der Hypothekarzins), soweit dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls anzurechnen sind die vertraglich vereinbarten Nebenkosten (bzw. bei erhaltenswertem Wohneigentum die offiziellen Gebühren sowie die absolut nötigen Reparaturkosten)." (Kap. B.3 der SKOS-Richtlinien 2005) Die Wohnkosten sind nach Familiengrösse und ortsüblichen Ansätzen variabel. Entsprechend kann er nicht einfach mit einem Betrag quantifiziert werden.
Anzumerken gilt, dass die Art der Wohnung, in der Bezügerinnen und Bezüger zu leben haben, nicht festgelegt wird, solange die Kosten dafür den ortsüblichen Rahmen nicht übersteigt. Auch obdachlose Menschen (wo die Wohnkosten gegen Null tendieren) haben Anspruch auf Sozialhilfe. Manchmal ist es auch nötig, dass Armutsbetroffenen eine Notwohnung zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn eine Familie es vorzieht, in einem Wohnwagen oder einer billigen Pension (zum Preis unter dem ortsüblichen Mietzins) zu leben, dann ist das ihr Recht. Es werden ihr nur die konkret anfallenden Wohnkosten vergütet.

Als nächster grundlegender Posten gehören zum Existenzminimum die zu deckende Medizinische Grundversorgung (Kap. B.4 der SKOS-Richtlinien, Ausgabe 2005), wozu im Wesentlichen gehören:

  • Krankversicherung und Selbstbehalte/Franchisen
  • Zahnarztkosten

Auch dieser Budgetposten des Existenzminimums ist variabel. Auf jeden Fall haben auch Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen ein Anrecht auf Prämienverbilligung oder auf gesunde Zähne.

Als weiteren Budgetposten zur Bestreitung des Existenzminimums sehen die SKOS-Richtlinien Situationsbedingte Leistungen vor: "Situationsbedingte Leistungen haben ihre Ursache in der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und familiären Lage einer unterstützten Person." (Kap. C.I der SKOS-Richtlinien, Ausgabe 2005) Dazu gehören:

  • Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen
  • Erwerbsunkosten und Auslagen für nicht lohnmässig honorierte Leistungen
  • Fremdbetreuung von Kindern
  • Schule, Kurse, Ausbildung
  • Steuern ("für längerfristig unterstützte Personen ist ein Steuerlass zu erwirken")
  • Urlaub/Erholung
  • Wegzug aus der Gemeinde (Umzugskosten usw.)
  • Weitere situationsbedingte Leistungen (z.B. Prämine für Hausrat und Haftpflichtversicherung)

Auch die situationsbedingten Leistungen sind je nach konkretem Fall unterschiedlich hoch.

Beispielhaft und hypothetisch sei das zu deckende hypothetische Existenzminimum für drei Familienformen berechnet:

Für eine Einzelperson: Fr. 760.- (GB) + Fr. 800.- (angenommene Miete) + Fr. 300.- (angenommene Gesundheitskosten) + Fr. 200.- (angenommene situationsbedingte Leistungen) = Fr. 2'060.-/mtl. (Total).

Für eine vierköpfige Familie: Fr. 2'054.- (GB) + Fr. 1'600.- (angenommene Miete) + Fr. 900.- (angenommene Gesundheitskosten) + Fr. 400.- (angenommene situationsbedingte Leistungen) = Fr. 4'954.-/mtl. (Total).

Für eine sechsköpfige Familie: Fr. 2'592.- (GB) + Fr. 2'000.- (angenommene Miete) + Fr. 1'500.- (angenommene Gesundheitskosten) + Fr. 600.- (angenommene situationsbedingte Leistungen) = Fr. 6'692.-/mtl. (Total).

Wenn eine unterstützte Person respektive eine Familie Einkommen generiert, wird dieses vom zu gewährenden Existenzminimum abgezogen respektive der ausbezahlte Betrag um das Einkommen reduziert. Ein bestimmter Teil des Einkommens kann als so genannter "Anreiz" ("Einkommensfreibetrag") erlassen werden.

Personen können einen Anspruch auf Sozialhilfe erst dann geltend machen, wenn sie ihr Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag - dem so genannten Vermögensfreibetrag - aufgebraucht haben. Der Vermögensfreibetrag beträgt gemäss SKOS-Richtlinien (Stand 2005) für eine Einzelperson Fr. 4'000.-, für Ehepaare Fr. 8'000.-, für jedes weitere Kind Fr. 2'000.-, jedoch max. Fr. 10'000.- pro Familie.
Das bedeutet unter anderem, dass Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen durchaus ein Auto besitzen dürfen, wenn dessen Wert zusammen mit anderen Vermögenswerten den geltenden Vermögensfreibetrag nicht übersteigt.

In den SKOS-Richtlinien wurde neu ab 2005 ein "Anreizsystem" verankert, das u.a. die Möglichkeit enthält, dass unterstützte Langzeiterwerbslose in Beschäftigungsprogramme gezwungen werden können, sie dabei eine so genannte "Integrationszulage" von zwischen 100 und 300 Franken im Monat zusätzlich zum oben beschriebenen Existenzminum erhalten. Bei Verweigerung einer Teilnahme können den Betroffenen die Sozialhilfegelder gekürzt oder gar ganz gestrichen werden.

Diese neue Praxis wurde unter anderem auch vom Zürcher Sozialdepartement mit dem so genannten "Chancenmodell" bereits ab 2001 stark gefördert. Der hier Kommentierende kritisierte diese Praxis in diversen Schriften scharf. Ein wesentlicher Kritikpunkt lautet, dass mit der neuen Praxis der "Arbeitsintegration" die verfassungsrechtliche Garantie der Existenzsicherung und damit die Grundaufgabe der Sozialhilfe in den Hintergrund gedrängt wurde. Das Grundprinzip der Sozialhilfe, darin bestehend, die Unterstützung unabhängig von der Frage zu gewähren, aus welchen Gründen jemand in die Armut abrutschte (mithin auch unabhängig davon, ob die betroffene Person bereit oder nicht bereit dazu ist, an einem Beschäftigungsprogramm mitzumachen), wurde neu in Frage gestellt, das heisst die verfassungsrechtliche Garantie der Existenzsicherung durchlöchert.

Es ist die Auffassung des hier Kommentierenden, dass die SKOS und auch Monika Stocker mit der neuen Praxis selber dazu beitrugen, dass Journalisten wie Alex Baur von der "Weltwoche" jenseits der Rechtsgrundlagen und also völlig willkürlich argumentieren konnte. Infolge der Revision der SKOS-Richtlinien erschien die Sozialhilfe plötzlich als etwas Willkürliches, und es verwunderte nicht, dass es Monika Stocker im Interview mit der "Weltwoche" (Weltwoche Nr. 35, 30. August 2007) versäumte, auf die verfassungsrechtliche Garantie der Existenzsicherung respektive darauf hinzuweisen, dass das Sozialdepartement verfassungsrechtlich dazu verpflichtet ist (und zwar unabhängig vom Willen des Sozialdepartements respektive ihrer Vorsteherin), die Existenzsicherung zu garantieren. Monika Stocker selber nämlich hatte diese Garantie mit der Einführung des "Chancenmodells" und den darin enthaltenen Ansätzen nach "Leistung" (wer misst diese wie?) aufgeweicht. Dementsprechend defensiv argumentierte sie gegenüber dem Journalisten, fast so, als wäre sie sich selber der von ihrem Amt zu erfüllenden Aufgabe der verfassungsrechtlich verankerten Garantierung der Existenzsicherung nicht mehr recht bewusst.

4. Das Vorgehen der "Weltwoche": Aufdecken eines "betrügerischen" Einzelfalls als Mittel zur pauschalisierenden Denunziation der Sozialhilfe respektive der Bezügerinnen und Bezüger

Der allererste Artikel der "Weltwoche"-Kampagne beginnt mit folgenden Sätzen: "Im Herbst 2001 blitzte die Polizei Ferad Skalonic (von der "Weltwoche" gewähltes Pseudonym, kw) auf der Autobahn mit 198 km/h. Da der 34-jährige Chauffeur aus Bosnien bereits vorbestraft war, musste er seinen Führerschein abgeben. Er verlor seine Stelle, ausserdem wurde eine Busse von 10 000 Franken ausgesprochen." (Weltwoche Nr. 7, 15. Februar 2007) Weiter unten wird fortgesetzt: "Im Rückblick müsste Ferad Skalonic der Polizei danken. Etwas Besseres hätte ihm und seiner grossen Familie gar nicht passieren können, finanziell gesehen. Nun wurde ihm von Amtes wegen eröffnet, dass er zu jener Gruppe gehört, die 'auf Fürsorgeleistungen angewiesen sind', wie es im Jargon heisst." (ebda) (Anm.: das ist nicht "Jargon", sondern "Sozialhilferecht", über das die kantonalen Stimmbevölkerungen und auch die Zürcher Stimmbevölkerung abstimmte.) Schliesslich wird - allerdings falsch (vgl. dazu unten) - vorgerechnet: "In den letzten vier Jahren hat das Sozialamt der Stadt Zürich die bosnische Familie mit 235 979 Franken und 90 Rappen unterstützt. Das macht 4916 Franken im Monat. Hinzu kommen 1000 Franken, welche die Ehefrau verdient, total sind es demnach monatlich rund 6000 Franken, netto und steuerfrei. Das ist weit mehr, als Ferad Skalonic, Chauffeur, mit legaler Arbeit je verdienen könnte." (ebda)

Gleich unmittelbar nach dem zitierten Satz erfolgt der pauschalisierende Akt: "Der Fall Skalonic ist keine Ausnahme, sondern Alltag im Zürcher Sozialamt." (ebda)

Im Nachgang zur Kampagne der "Weltwoche" erschien ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderats der Stadt Zürich, in welchem die in den Medien präsentierten Fälle - die meisten davon in der "Weltwoche" erschienen - näher untersucht wurden. Es sind 9 so genannte "Medien-Fälle" (im zitierten Bericht, Kap. 5.2, S. 30ff.). Es handelte sich in der Mehrzahl um diejenigen Fälle, die von den beiden (ehemaligen) Mitarbeiterinnen des Sozialdepartements der "Weltwoche" zugespielt und von ihnen offenbar als "betrügerische" Fälle von "Sozialhilfemissbrauch" eingeschätzt wurden. Darunter war auch der erste von der "Weltwoche" publizierte Fall.

Stadt Zürich, Gemeinderat
Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Sozialhilfe: Bericht der GPK über die Prozesse und das Qualitätssicherungssystem sowie allfällige Missbräuche

(13. Dezember 2007)

Link zum pdf 1 MB (Stadt Zürich)

Im GPK-Bericht wird zu diesem ersten Fall darauf hingewiesen, dass die von der "Weltwoche" angestellte Berechnung falsch ist: "Das Budget für die sechsköpfige Familie beträgt monatlich 4'538 Franken. Da die Frau 1'000 Franken Lohn erwirtschaftet, wird dieser Betrag vom Budget abgezogen. Die monatliche Auszahlung an die Familie beträgt deshalb 3'538 Franken." (GPK-Bericht, S. 16) Es wurden demnach nicht 6'000 Franken sondern 3'538 Franken ausbezahlt. Zum zweiten merkt der Bericht an: "(Es) gibt aber keinen Hinweis darauf, dass die SKOS-Richtlinien nicht eingehalten wurden." (GPK-Bericht,S. 17)

Die "Weltwoche" schreibt im Lead der zitierten ersten Nummer zur Kampagne: "Weltwoche-Recherchen belegen: Für Fürsorge-Empfänger lohnt es sich nicht zu arbeiten." (Weltwoche Nr. 7, 15. Februar 2007)

(Es sei in Klammern angemerkt, dass der allergrösste Teil der erwerbslosen Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen liebend gerne wieder einer Erwerbsarbeit nachgehen würden, und diese eine Erwerbsarbeit sogar dann annehmen würden, wenn sie dabei nicht mehr bekämen als via die Sozialhilfe (vgl. z.B. die Studie: Gebauer, Ronald; Petschauer, Hanna; Vobruba, Georg: Wer sitzt in der Armutsfalle? Selbstbehauptung zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Berlin: edition sigma 2002). Erwerbsarbeit ist - was vom hier Kommentierenden in anderen Zusammenhängen auch kritisiert wird - das zentrale Mittel für gesellschaftliche Anerkennung, für soziale Kontakte, für das Gefühl des Dazugehörens, usw. Die Höhe des Lohns ist ein Moment unter vielen, aber nicht das Wichtigste. Das mit einer Erwerbsarbeit einher gehende gesellschaftliche Dazu-Gehören ist das Zentrale. Umgekehrt wird in der Gesellschaft diejenige Arbeit, die jenseits von offizieller Erwerbsarbeit geleistet wird (Haus- und Kinderbetreuungsarbeit; inoffizielle politische Arbeit, Eigenarbeit usw.) und im Übrigen auch von erwerbslosen Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen geleistet wird (was kaum je thematisiert wird), gesellschaftlich völlig abgewertet und - auch von der "Weltwoche" - überhaupt nicht gesehen.)

Sollte es der "Weltwoche" wirklich um den Hinweis gegangen sein, dass die Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe insbesondere an Familien mit mehreren Kindern höher sein können als Löhne im Niedriglohnsektor, dann bedarf es hierzu keiner "Recherchen" zu "vorbestraften" Sozialhilfeempfängern (wie im zitierten Fall) und keinen zugespielten Dossiers, sondern es genügt zu berechnen, wie hoch das zu deckende Existenzminimum bei einer Familie mit vier Kindern nach SKOS-Richtlinien zu stehen kommt. Oben (vgl. Abschnitt 3) wurde die Berechnung u.a. für eine sechsköpfige Familie angestellt (immer mit hypothetischen Eckwerten). Es resultierte ein Betrag von Fr. 6'692.-/mtl. Und dieser Betrag ist in der Tat höher als viele Löhne.

Dazu ist dreierlei zu sagen. Erstens: Wenn eine Familie mit vier Kindern und nur einem Ernährerlohn von beispielsweise 4'000 Franken das Existenzminimum nicht zu decken vermag, dann hat sie das Anrecht, Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, und das zuständige Sozialamt ist verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, der Familie den fehlenden Anteil bis zur Deckung des Existenzminimums (in der hypothetischen Bedarfsrechnung die fehlenden Fr. 2'692.-) zu erstatten. Zweitens: Wenn Löhne nicht existenzsichernd sind, dann ist das nicht das Problem der verfassungsrechtlich garantierten Existenzsicherung vermittels Sozialhilfe, sondern der zu tiefen Löhne. Würde die Höhe der Sozialhilfeleistungen an den tiefsten Löhnen orientiert, dann würde sie sofort gegen Null tendieren und wäre nicht mehr existenzsichernd (was dem Verfassungsrecht widerspräche). Drittens: Der Journalist der "Weltwoche" unterschlägt, dass es heute nahezu die gesellschaftliche Norm ist, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Wenn im beschriebenen Fall beide Elternteile je 3'500 Franken verdienen könnten, dann kämen 7'000 Franken zusammen und das Existenzminimum wäre gedeckt. Und das wäre - wenn Arbeitsmarkt, Kindersituation, Gesundheitszustand usw. es zulassen würden, was faktisch nicht der Fall war - auch für einen Chauffeur und dessen Frau möglich.

Es stellt sich die Grundsatzfrage, weshalb die "Weltwoche", wenn es ihr um angeblich zu hohe Sozialhilfegelder ging, nicht direkt die SKOS-Richtlinien kritisierte. Die Erklärung dafür ist einfach. Wenn die "Weltwoche" die Richtlinien kritisieren würde, dann gelänge es ihr nicht, die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen auf der Basis von angeblich "betrügerischen" Einzelfällen pauschal als potentielle "Missbraucher" und "Betrüger" zu denunzieren. Dieses aber ist nötig zur Beförderung der beschriebenen "falschen Projektion".

Instruktiv ist die folgende Passage in der "Weltwoche" vom 15. März 2007. Darin hält der federführende Journalist Alex Baur fest: "So liess sie (gemeint ist Monika Stocker, kw) in einem Interview mit dem TA (Gespräche mit der Weltwoche verweigert sie nach wie vor) am Dienstag etwa verlauten: 'Es ist einfach nicht so, dass jeder, der Sozialhilfe beantragt, den Staat betrügen will.' Oder: 'Man äussert den Grundverdacht, dass alle, die Sozialhilfe beziehen, Betrüger sind.' Niemand behauptet Derartiges. In Tat und Wahrheit geht es nur in wenigen der von der Weltwoche aufgebrachten Fälle um betrügerischen Missbrauch im engeren Sinn; im Zentrum der Berichterstattung steht vielmehr der 'Gebrauch' eines Fürsorgeangebotes, das für viele Bezüger besser rentiert als Arbeit." (Weltwoche Nr. 11, 15. März 2007) Diesem Satz widersprechen die Ausführungen in der Ausgabe der "Weltwoche" eine Woche zuvor (Weltwoche Nr. 10, 8. März 2007), auf welche Monika Stocker im erwähnten TA-Interview reagierte. Darin wurden nach Attacken gegen Stocker unter dem Titel "Weitere Einzelfälle" tatsächlich nur so genannt "betrügerische" Fälle präsentiert, und es ging darin gerade nicht um den "'Gebrauch' eines Fürsorgeangebotes". Konkret sprach die "Weltwoche" im Zusammenhang mit dem Bezug von Fürsorgeleistungen "von sieben mutmasslichen Al-Qaida-Sympatisanten", von einem "mehrfach vorbestraften 44-jährigen Kroaten", der als "Dealer" bezeichnet wird, der "für schuldig befunden (wurde), während gut eines Jahres 800 Gramm Kokain und Heroin gehandelt zu haben. Dabei dürfte er, abzüglich Eigenkonsum, einen Gewinn von mindestens 20000 Franken erzielt haben", von einem IV-Rentner, der "mit seinen Autos mindestens sechzehn Verkehrsunfälle provoziert haben (soll), um bei Versicherungen abzukassieren", sowie von einer "54-jährigen Dominikanerin" (in der Ausgabe eine Woche später als "24-jährige gebürtige Dominikanerin" bezeichnet, kw), "die gemäss Anklage am Import von rund drei Kilogramm Kokain aus Zentralamerika beteiligt war" und dabei "nach eigenen Angaben monatliche Bruttoeinnahmen von rund 8000 Franken (erzielte)". (Zitiertes aus: Weltwoche Nr. 10, 8. März 2007) Wenn es zutreffend ist, dass die - wie tendenziös auch immer - beschriebenen Personen gleichzeitig Sozialhilfeleistungen bezogen, dann geht es dabei um unrechtmässigen Bezug von Fürsorgegeldern (wie oben zitiert: "um betrügerischen Missbrauch im engeren Sinn") und gerade nicht - wie der Journalist behauptet - um den so bezeichneten und angeblich im "Zentrum der Berichterstattung" stehenden "'Gebrauch' eines Fürsorgeangebotes". (Es sei angemerkt, dass praktisch alle der von der "Weltwoche" beschriebenen Fälle auf Mutmassungen beruhten: So heisst es immer wieder "mutmasslich", "gemäss Anklage", "... haben soll" usw., die Fälle zum Zeitpunkt der Berichterstattung gerichtlich noch gar nicht geklärt waren, genauso gut also immer auch Unschuld möglich war!)

(Wiederum in Klammern ist anzumerken, dass es überall dort, wo Gelder fliessen (Subventionen; Beraterhonorare; Steuerveranlagungen; Spesenrechnungen; treuhänderisch verwaltete Gelder; Aktienkäufe und -verkäufe, Bonuszahlungen, usw., usf.) zu unrechtmässigen Bereicherungen kommt, so auch beim Sozialhilfebezug. Es lässt sich sachgemäss schwer abschätzen, wie hoch die Quote des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen ist. Dort aber, wo die Sache - wie in Zürich oder in Bern - nachträglich kontrolliert wurde, kam man auf eine Quote von 3 bis 4%. Unrechtmässiger Bezug ist sicher nicht - wie von der "Weltwoche" suggeriert - "Alltag". Alltag ist die gesetzlich abgestützte, legale Vergabe von Sozialhilfeleistungen nach SKOS-Richtlinien. Aber auch bei denjenigen Menschen, die unrechtmässig Sozialhilfegelder beziehen, wäre genauer hinzusehen, welches die Umstände sind, die sie dazu veranlassen. Im oben zitierte GPK-Bericht finden sich verschiedene Hinweise darauf, dass es sich dabei um überaus tragische Lebensverläufe handelte. Unter dem Titel der "Null Toleranz" ist man heute aber überhaupt nicht mehr bereit, näher hinzuschauen, sondern verurteilt sofort knallhart, praktisch blindlings, nach dem Motto: "Natürlich sind das alles Schwerverbrecher!")

Mit dem oben zitierten Statement: "Niemand behauptet Derartiges" (dass man die Sozialhilfe Beziehenden pauschal zu Betrügern erklärt) log die "Weltwoche" dreist. Natürlich suchte sie nach möglichst betrügerisch aussehenden Fällen und stellte sie auch möglichst betrügerisch dar (gemäss zitiertem GPK-Bericht handelte es sich bei der Mehrzahl der von der "Weltwoche" als betrügerisch dargestellten Fälle um korrekt nach SKOS-Richtlinien verlaufene Unterstützungen). Indem die "Weltwoche" den oben beschriebenen Mechanismus der "falschen Projektion" gegen alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen befördern wollte, musste sie es beständig so darstellen, als wären die "betrügerischen" Fälle "Alltag".

Innerhalb des Mechanismus der "falschen Projektion" gelingt es, bösartige Unterstellungen über ganze Personengruppen - wie damals über die jüdische Bevölkerung - auf der Basis einfacher Stichworte und ohne Hinsehen zu reproduzieren. So genügten im Zusammenhang mit der Sozialhilfe blosse Stichworte wie "Hotel", "BMW" ("subventionierter Luxusflitzer", "Offroader" usw.), "Spanien", "Ferien", "Schönheitsoperation", "Dienstmädchen", "rentieren" usw., und reflexartig wurde auf Betrug respektive ein ertrogenes wunderbares Leben geschlossen, auf jenes wunderbare Leben, das die falsch Projizierenden nicht mal als Wunsch für sich zulassen dürfen und deswegen beständig via die erkorenen Sündenböcke falsch projizierend zu verdrängen suchen. In solch falscher Projektion wird unterstellt, dass jene anderen per se und wirklich fast wie "Untermenschen" keine Verwandtenbesuche im Ausland machen, kein minimales Geld sparen, kein Auto fahren, keine Unterstützung von Dritten erhalten, sich nichts Eigenes leisten können dürften, und wenn sie solches dann unter Inkaufnahme grösster Einbussen doch tun, dann "muss" es sich gemäss "Weltwoche" - "natürlich" - um "Betrug" und "Missbrauch" handeln. Und sofort ist von "Luxus" oder "Vollkasko" die Rede. Die Alternative, die den Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfeleistungen von Seiten der falsch projizierenden "Weltwoche" belassen wird, ist dann einzig die: "Entweder, ihr gebt jegliche Teilhabe am öffentlichen Leben und überhaupt Leben auf (sic!), das heisst ihr kuscht euch, oder ihr werdet als "Missbraucher" oder "Betrüger" gebrandmarkt."

Darauf laufen die von der "Weltwoche" unter dem Titel "Ende der Vollkasko-Mentalität" aufgestellten Forderungen auch hinaus (vgl. Weltwoche Nr. 34, 23.08.2007): "Massnahme: mehr obligatorische Arbeitseinsätze (natürlich: Baut doch gleich Arbeitslager! kw), Kürzung der Leistungen für Langzeitbezüger. Wem eine reguläre Arbeit nicht zugemutet werden kann (z.B. alleinerziehende Elternteile mit Kleinkindern) (Aha: Kindererziehung ist also eine irreguläre Arbeit! kw), muss sich anderweitig engagieren (in Krippen, an Mittagstischen etc.)" / "Massnahme: Wer nicht kooperiert, soll auf die Nothilfe gesetzt werden (rund eine Halbierung der Grundleistung), wer jede Arbeit verweigert, soll nichts mehr bekommen (und also verhungern, kw). Leistungskürzungen sind sofort zu vollziehen, Rekurse haben keine aufschiebende Wirkung" (natürlich: alles jenseits des geltenden Rechts!, es geht ja bloss um "Untermenschen", kw) / "Massnahme: Leistungen auf das Lebensnotwendige beschränken, prinzipiell muss der 'Klient' immer einen Selbstbehalt tragen" (Aha: also das Lebensnotwendige möglichst unterschreiten, kw) / "Die Tatsache, dass sich viele Sozialhilfebezüger Autos und Ferienflüge leisten, weist darauf hin, dass das Geld nicht unbedingt den Kindern zukommt (Aha: dann haben Kinder keinen Anspruch auf Ausfahrten oder Ferien? kw). Massnahme: Auch der Grundbedarf muss punktuell reduziert werden." (Natürlich: möglichst willkürlich, kw) / "Massnahme: Der Informationsaustausch unter den Behörden muss vereinfacht werden; jeder Bezug von öffentlichen Geldern soll, analog zum Steuerausweis, für jedermann einsehbar sein" (Natürlich: dann kann die "Weltwoche" gleich ganze Listen von "Sozialhilfebezügern" veröffentlichen und das Amtsgeheimnis gilt nicht mehr, kw) / "Massnahme: Für alle Immigranten gilt - analog zu Versicherungen - eine Karenzfrist von zehn Jahren; wer in dieser Zeit bedürftig wird, soll lediglich Nothilfe bekommen. In der Regel ist das Heimatland verantwortlich." (Natürlich: Immigranten sind Menschen zweiter Klasse, kw) / "Massnahme: Für Flüchtlinge gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Immigranten: höchstens Nothilfe, kein Familiennachzug ohne Selbständigkeit. Es gilt das SchweizerRecht (keine Mehrfach- oder Fernheiraten etc. nach Scharia-Recht) (Natürlich: Auch Flüchtlinge sind Menschen zweiter Klasse, und selbstredend meistens mehrfach verheiratet, kw) / "Es ist legitim, bei Einbürgerungen und Niederlassungsbewilligungen jene zu bevorzugen, die dem Land Vorteile bringen. Massnahme: Keine Einbürgerung und keine Niederlassungsbewilligung für Sozialhilfebezüger." (Natürlich: SozialhilfebezügerInnen sind per se Last, die immigrierten Manager Gewinn; so einfach! kw) / "Jenen, die wirklich in Not geraten sind, hilft man gerne (Natürlich, klar: siehe die Massnahmen oben, kw) - doch man lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen; Fürsorgebetrug ist ein besonders verwerfliches Delikt (natürlich: "besonders verwerflich", es geht hier ja auch um Milliarden von Franken, kw), weil er die Solidarität verhöhnt. Massnahme: Rückbesinnung auf die Kernanliegen - die Fürsorge ist kein Instrument zur Umverteilung, sondern ein Auffangnetz für Not- und Härtefälle." (Natürlich: nur für "Not- und Härtefälle", nicht für Armutsbetroffene? kw) (alles zitiert aus: Weltwoche Nr. 34, 23.08.2007)

So werden Menschenrechte ausgehebelt ...